Weiterbildung Wissen vermehren

Um Mitarbeiter*innen die Möglichkeit bieten zu können sich kontinuierlich weiterzubilden, ist unser Fortbildungsangebot umfangreich. Zahlreiche interne und finanzierte externe Ausbildungen stehen Kolleg*innen zur Auswahl, um sich auf diese Weise ständig fachlich weiterzuqualifizieren.

Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus

Seit vielen Jahren werden Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in der Stiftung Finneck betreut und gefördert. Auf Grund der Erfahrungen und Erfolge in der Betreuung der Menschen mit ASS wird dieser Bereich permanent erweitert, das erfordert zeitgleich auch die fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter vor Ort.

Menschen mit ASS haben andere Bedürfnisse als Menschen mit einer geistigen Behinderung, da sie anders wahrnehmen, verarbeiten und lernen. Erfahrungsberichte zeigen, wie Menschen mit ASS sich unter passender Förderung und Begleitung verändern können. Wie sie in Kommunikation finden und für sich die Welt erschließen lernen. Um dies zu gewährleisten, benötigen Menschen mit ASS eine andere Begleitung sowohl in fachlicher, personeller als auch in räumlicher Hinsicht.

ASS gehört der Klassifikation nach zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Diese sind u.a. gekennzeichnet durch eine Störung in der sozialen Interaktion und Kommunikation. Diese Störung führt oft zu Missverständnissen bei dem Gegenüber, da ein Teil der Menschen mit ASS, vor allem aus dem frühkindlichen Bereich, der gesprochenen Sprache nicht mächtig ist. Diese Sprachlosigkeit lässt jedoch nicht immer auf die Intelligenz rückschließen, auch wenn dies vielerorts so gesehen wird. Erfahrungen belegen, dass Menschen mit ASS, obwohl sie nicht sprechend sind und wie „geistig-behindert“ wirken, dennoch über einen wachen Verstand und eine hohe Kommunikationsfähigkeit verfügen, wenn sie die geeignete Förderung und die geeigneten Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Daher ergibt sich unter Berücksichtigung der Inklusionsthematik, aber auch aufgrund der Behindertenkonvention für uns der pädagogische Auftrag, Menschen aus dem Bereich der ASS entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu fördern, und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern und zu erweitern. Das allgemeine und übergeordnete Ziel lautet: Inklusionserschwerendes Verhalten minimieren und der Inklusion dienliche Fähigkeiten, durch die entsprechende autismusspezifische Förderung, zu erweitern.

Für die täglichen Interaktionen zwischen Mitarbeitern und Betreuten stellen sich damit besondere Anforderungen- autistische Menschen denken anders, fühlen anders und verhalten sich anders als gewohnt und erwartet.

Mit diesen Erkenntnissen ist es erforderlich entsprechend geschultes Personal in diesem Bereich vorzuhalten und zu entwickeln. Die zertifizierte Ausbildung zur Fachkraft für Autimus ist für uns die geeignete Qualifizierungsreihe, um den besonderen Herausforderungen adäquat begegnen zu können.

Die Stiftung Finneck ist eine kirchliche Stiftung nach bürgerlichem Recht im Verbund der Diakonie mit Hauptsitz in Rastenberg. Sie ist ein regionaler Träger der Behindertenarbeit, der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Bildungseinrichtung und arbeitet in Thüringen mit Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Wohnen, Werkstatt sowie Begleitender- und Sozialdienst.

In allen Systemen der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen (Jugendhilfen, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Schulen etc.) ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten aggressiver Verhaltensweisen und angespannter Situationen deutlich erhöht. Daher besteht dort eine besondere Notwendigkeit, sich mit der Entstehung von Gewalt und Aggression auseinander zu setzen und alle Möglichkeiten der Deeskalation zu nutzen, um psychische oder physische Beeinträchtigungen oder Verletzungen von betreuten Menschen und von Mitarbeitenden zu verhindern. Da aggressive Verhaltensweisen eines betreuten Menschen in der Regel durch eine innere Not (Krankheit, Stress, Angst etc.) verursacht und/oder durch strukturelle Gewalt oder andere institutionelle Gegebenheiten ausgelöst werden, haben die Institutionen eine besondere Verantwortung, professionell mit dieser Thematik umzugehen. Die Minimierung von Gewalt und der optimale Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen betreuter Menschen sind zudem ein wichtiges Kriterium der Zertifizierung im Rahmen des modernen Qualitätsmanagements und ein unverzichtbarer Beitrag zur Unfallprävention am Arbeitsplatz.

Das Ziel des Projektes entspricht dem Spezifischen Ziel g (Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität) des ESF Plus Programms.

Der sichere Umgang mit der Anwendersoftware ermöglicht eine Verbesserung der Vernetzung für die innerbetriebliche Abrechnung. Arbeitsprozesse werden optimiert. Der Schriftverkehr mit unseren Kunden gestaltet sich professioneller.

Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus

Projektzeitraum: 26.02.2024 bis 26.09.2024

Da belastende Ereignisse/Übergriffe durch Klientel, deren An- oder Zugehörige in Einrichtungen/Institutionen grundsätzlich nicht auszuschließen sind, kommen Mitarbeitende immer wieder in Situationen, in denen sie belastende Ereignisse erleben und ggfs. in deren Folge traumatisiert werden (z.B. verbale Aggressionen, Bedrohungen).
Das Risiko einer akuten Traumatisierung besteht nahezu in jedem Berufszweig. Dabei sind nicht nur die direkt Betroffenen gefährdet, sondern auch Zuschauende, Zeug*innen, Angehörige und Helfende wie z.B. Feuerwehrleute, Polizei oder Mitarbeitende des Rettungsdienstes.
Ziel der kollegialen Erstbetreuung ist es, die Verarbeitung des potenziell traumatisch belastenden Ereignisses sowohl bereits in der akuten Schockphase wie auch in der späteren subakuten Phase positiv zu beeinflussen. Dies bedeutet für betroffene Mitarbeiter*innen, sie erhalten die notwendige kollegiale Unterstützung und Begleitung in den ersten entscheidenden Minuten oder Stunden nach einem belastenden Ereignis.
Kollegiale Erstbetreuende erarbeiten gemeinsam mit Leitungen der Einrichtung/Institution eine Nachsorgekonzeption oder ergänzen eine bestehende Nachsorgekonzeption. Kollegiale Erstbetreuende schulen Führungskräfte und Mitarbeitende in 2- bis 3-stündigen Schulungen/Unterweisungen zu notwendigen Wissensinhalten sowie den wichtigsten „Do's and Dont's“ im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter*innen.