Mitarbeitervertretung

In jeder kirchlichen Einrichtung existiert eine Mitarbeitervertretung (MAV), die die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebern vertritt. Ihre gewählten Mitglieder spielen eine entscheidende Rolle bei der Fortentwicklung der Dienste und Einrichtungen. Ihre Funktionen sind ähnlich denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten im öffentlichen Sektor.

Die MAV hat eine Amtszeit von vier Jahren. 

Mitarbeiter*innen mit Anliegen an die MAV können diese jederzeit kontaktieren und/oder aufsuchen. Montags und Dienstags ist das MAV-Büro in Rastenberg (Dachgeschoss Verwaltungsgebäude) besetzt. Die Mitglieder sind auch telefonisch oder per E-Mailr kontaktierbar.

  • Jede Einrichtung braucht eine Mitarbeitervertretung
  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter*innen in der Einrichtung statt 
  • MAV und Dienstgeber verpflichten sich aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten
  • MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft
  • MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung

Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftllichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden und tritt für eine gute Zusammenarbeit und das Wohl aller ein. Sie repräsentieren die Belegschaft der Einrichtung gegenüber unserem Dienstgeber, wachen darüber, dass alle Mitarbeitenden auf Recht und Billigkeit behandelt werden und treten für deren Interessen ein.

Die MAV tagt 14-tägig im Rastenberger MAV-Büro.

  • MAV– Sitzungen/ vierzehntägig montags
  • Mitberatung und Mitbestimmung in Personalangelegenheiten/ bei baulichen Veränderungen
  • Anträge auf Einstellungen, Änderung zum Dienstvertrag, Umsetzung von Mitarbeiter*innen
  • Erörterungen zu Eingruppierungen und Einstellungen, Umsetzungen
  • Kündigungen, Unfallmeldungen, Gefährdungsbeurteilungen
  • Abmahnungen (bei Meldung durch den Mitarbeiter*in)
  • Beratung und Unterstützung von Mitarbeiter*innen
  • Dienstvereinbarungen
  • Teilnahme an Vorstands-, Leitungs- und Bereichssitzungen
  • Teilnahme am Arbeitsschutz
  • Teilnahme an Sitzungen des GAMAV (Gesamtausschuss aller MAV) und Regionalkonventen
  • Aus- und Weiterbildungen zu AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien), MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) und Arbeitsrecht

  • Anhörungs- und Mitberatungsrecht: Die MAV hat das Recht, angehört und in allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie bei Kündigungen nach der Probezeit miteinbezogen zu werden.
  • Vorschlagsrecht: Die MAV kann Vorschläge in allgemeinen personellen Angelegenheiten machen.
  • Antragsrecht: Die MAV hat das Recht, Anträge in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten zu stellen.
  • Zustimmungsrecht: Die Zustimmung der MAV ist erforderlich für die Einstellung von Mitarbeiter*innen, persönliche Angelegenheiten von Mitarbeiter*innen sowie organisatorische und soziale Angelegenheiten der Einrichtung.
  • Dienstvereinbarungen: Dienstgeber und MAV können spezifische Vereinbarungen für bestimmte Einrichtungen abschließen.
  • Kirchliche Arbeitsgerichte: Im Falle von Streitigkeiten, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Staatliche Gerichte sind nicht zuständig.

Diese Rechte und Zuständigkeiten sind wichtig, um die Interessen der Mitarbeiter*innen in kirchlichen Einrichtungen zu schützen und eine angemessene Vertretung sicherzustellen.

Das Team der MAV

Holm Klube
Bildungsbegleiter im BBB Reha-Werkstatt Sömmerda
Marion Schmidt
Gruppenmitarbeiterin Franziskushaus Rastenberg
Simone Peter
Reha-Assistentin der Reha-Werkstätten Sömmerda/Artern
Alexander Reifenberger
Gruppenmitarbeiter Haus Elim Rastenberg
Anne-Christin Orwat
Dipl.-Heilpädagogin IFF Sömmerda
Christin Reus
Erzieherin Förderbereich Rastenberg
Madeleine Heller
Heilpädagogin Schule Rastenberg
Michael Strach
Heilpädagoge Schule Rastenberg
Nicole Barufke (geb. Krüger)
Leiterin PKL Rastenberg/Buttstädt

Kontakt

Holm Klube
Vorsitzender der MAV
Marion Schmidt
Stellvertretende Vorsitzende

Büro der Mitarbeitervertretung
Mühltal 9
99636 Rastenberg

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