Das Kompetenz-Zentrum Bildung und Arbeit mit dessen Berufsbildungs- und Arbeitsbereichen sowie Förderbereichen steht allen erwachsenen Menschen offen, die zum Personenkreis der §§136 Abs. 2 und 3 SGB IX sowie §53 und §54 SGB XII gehören und in der Regel im benannten Einzugsgebiet leben (§137 Abs. 1 SGB IX).
Dieser Personenkreis umfasst das gesamte Schweregradspektrum von Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer oder mehrfacher Behinderung bzw. Erkrankung, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Dazu gehören auch Menschen mit Epilepsie, Schädel-Hirn-Trauma oder Autismus-Spektrum-Störung.

Die Finneck-Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz und damit eine Aufgabe, Geborgenheit und gesellschaftliche Anerkennung. Im Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung entstehen Vertrauen und eine Perspektive.

Organisation

In den sechs Finneck-Werkstätten sowie auf zahlreichen Außenarbeitsplätzen arbeiten ca. 575 Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Sie werden von etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut. In den Reha-Werkstätten arbeiten Menschen mit psychischer Behinderung, mit Ängsten und Depressionen.

Begleitender Dienst

Der Begleitende Dienst bildet eine Schnittstelle zwischen den Beschäftigten, deren Angehörigen bzw. rechtlichen Betreuern, Schulen, Wohnheimen und der Werkstattleitung sowie den zuständigen Leistungsträgern. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten nach innen und nach außen.

Zu den Aufgabengebieten des Begleitenden Dienstes gehört u.a. Beratung, Begleitung und Intervention bei persönlichen Problemlagen, Angehörigenarbeit, Steuerung und Durchführung des Aufnahmeverfahrens, Steuerung des Eingliederungsprozesses und Mitwirkung bei diesem über ein standardisiertes Berichtswesen, Koordination berufsfördernder Maßnahmen wie Praktika, arbeitsbegleitende Maßnahmen und weiterführender Bildungsangebote, Koordinierung von Arbeitsplatzwechsel wie

  • Praktika außerhalb der Werkstätten und außerhalb der Stiftung Finneck
  • Außenarbeitsplätze
  • Unterstützung bei der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Neben dem direkten Kontakt mit den Beschäftigten, deren Angehörigen und Betreuern, Behörden und zuständigen Kostenträgern gehören die Aktenführung und die Pflege des PC-Sozialprogramms, die Dokumentationserstellung und die pädagogische Beratung der MitarbeiterInnen zum Arbeitsalltag der Sozialpädagogen des Sozialen Dienstes.

Werkstattrat

Die Werkstattbeschäftigten haben gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte. Deshalb gibt es in allen Werkstätten Werkstatträte. Diese wurden gewählt und vertreten die Interessen der Beschäftigten im Arbeitsbereich. Auch die Anliegen der Teilnehmer im Berufsbildungsbereich sowie im Eingangsverfahren werden berücksichtigt. In der „Werkstätten-Mitwirkungsverordnung“ sind Rechte und Pflichten des Werkstattrates, aber auch der Werkstattleitung geregelt. Der Vorsitzende des Gesamtwerkstattrates ist Herr Christian Tirschler, seine Stellvertreterin ist Anke Braune.

Berufliche Bildung

Im Bereich der Beruflichen Bildung haben die Beschäftigten die Möglichkeit, in vielseitigen Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und den Arbeitsbereichen der WfbM sich entsprechend ihrer Fähigkeiten beruflich zu orientieren und sich zu qualifizieren.

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung werden in den Finneck-Werkstätten arbeitsbegleitende Maßnahmen durchgeführt.

Förderbereich

Im Förderbereich der Zweigwerkstatt in Artern und Rastenberg werden schwerst-mehrfachbehinderte Menschen gefördert und betreut, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht erfüllen.

Firmendienstleistungen

Wir sind verlässliche und kompetente Partner für Auftraggeber aus Industrie, Wirtschaft sowie für Privathaushalte.